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| Übersicht: Verhaltenskodex |
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Verhaltenskodex
Alle von Pegasus Internet Ltd. zertifizierten Firmen haben sich mit unseren Verhaltensregeln einverstanden erklärt.
Bei der Zusammenstellung sind die sozialen und gesetzlichen Aspekte berücksichtigt, so wie die
europäische und deutsche Gesetzgebung. Sie dienen dafür, um den Konsumenten zu schützen und
eine zuverlässige Umgebung für den Ankauf auf Abstand zu schaffen.
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Allgemeine Grundregeln
- Jeder Betrieb, der bei der Pegasus Shopservice angeschlossen ist, bindet sich dadurch an diesen Verhaltenskodex und soll diesem auch nachkommen.
- Jeder angeschlossene Betrieb, anerkannt als Anbieter elektronischer Kommunikation, wird die Gültigkeit oder den juristischen Effekt davon durch die Tatsache nicht verweigern, dass die Kommunikation elektronisch ist.
- Gesetzgebung, soziale Verantwortung und gerechtes Handeln werden in Acht genommen. Der Gesetzgebung mit Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch für Vereinbarungen auf Abstand geschlossen, sollen nachgekommen werden.
- Dem Gesetz zum Schutz der Personalien soll nachgekommen werden.
- Konsumenten dienen auf eine korrekte und ehrliche Weise behandelt zu werden.
Betriebsinformation
- Jeder angeschlossene Betrieb stellt seine Betriebsinformationen für Publikation auf Pegasus Shopservice.de zur Verfügung.
- Betriebsdaten werden nur zur Publikation angeboten, um dem Konsument ausreichende Informationen des diesbezüglichem Betriebs zu verschaffen.
- Angeschlossene Betriebe sind verpflichtet, um per Telefon für den Konsumenten erreichbar zu sein.
- Betriebsdaten, wie z.B. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Industrie- und Handelskammer-Nummer sind auf den eigenen Internetseiten Pflichtangaben. Diese Daten können auch auf Pegasus Shopservice.de gefunden werden.
- Bei dem Zustandekommen einer Vereinbarung mit dem Konsumenten hat jeder Betrieb seine eigene Identität zu erwähnen. Hierzu gehören Betriebsname, Standort und die Handelskammer-Nummer. Eine Postfachnummer aleine genügt nicht.
Datenverwaltung und privater Bereich
- Der Gebrauch von Personalien soll mit äußerster Sorgfalt erfolgen. Hierzu wird die Gesetzgebung in Acht genommen.
- Konsumenten die ihre E-Mailadresse angeben, sollen benachrichtigt werden, was eventuell dadurch geschehen könnte. E-Mailadressen dürfen für das Zustandekommen einer Transaktion verwendet werden. Für kommerzielle Zwecke, wie Werbung und/oder Rundschreiben, dient der Konsument selbst die Wahl zu treffen, ob er dafür seine E-Mailadresse zur Verfügung stellt.
- Falls der Konsument angibt, es nicht wünschenswert zu finden, um via E-Mail, Telefon oder Post Informationen zu empfangen, dient der Unternehmer dies zu respektieren.
- Falls ein Betrieb mit kommerziellen Zweck telefonischen Kontakt sucht, soll man dies bekannt machen. Wenn solche Gespräche durch den Konsumenten nicht geschätzt werden, dient das Gespräch beendet zu werden.
- Betriebe sollen bekannt machen, wie sie mit den Personalien umgehen.
Recht auf Widerruf, Verhandlungspause
- Bei eine auf Distanz zustande gekommene Vereinbarung zwischen Betrieb und Konsument ist das Recht auf Widerruf zutreffend. Ein Konsument darf die Vereinbarung aus welchem Grund auch immer, innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen. Hierzu hat der Konsument Recht auf die Rückgabe der schon bezahlten Ankaufssumme.
- Rücksendungen bei Mängeln an der Ware können unfrei erfolgen, bei sonstigem Rücktritt trägt grundsätzlich der Besteller die Versandkosten.
- Das Zurückzahlen von Beträgen an den Konsumenten soll innerhalb von vierzehn Tagen geschehen.
- Jeder Betrieb hat die Pflicht, eine Bestellung schriftlich zu bestätigen. Dies kann via E-Mail, Post oder Telefax geschehen.
- Der Termin für das Widerrufen von Gütern geht ein am Tag des Empfangs der Güter. Bei Dienstleistungen gilt der Tag des schriftlichen Vertragsabschlusses.
- In vereinzelten Fällen ist das Recht auf Widerruf für den Konsumenten nicht anwendbar:
- Für Dienste, die mit der Ausführung, mit Zustimmung des Konsumenten schon vor dem Termin von vierzehn Tagen begonnen haben.
- Für Güter, die nicht komplett, beschädigt oder nicht in der Originalverpackung zurückgeschickt wurden.
- Für Güter, die gemäß der Spezifikationen des Konsumenten hergestellt wurden, z. B. Maßarbeit, oder die einen deutlichen, persönlichen Charakter haben.
- Für Güter, die wegen ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können, z.B. schnell verderbliche Produkte oder Produkte, deren Verfalldatum überschritten würde.
- Für Audio- und Bildaufnahmen, und Computerapparaturen, deren Siegel der Konsument zerbrochen hat.
- Für Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften.
- Für Wett- und Lotteriedienstleistngen.
- Wenn der Konsument mit dem Lieferanten oder mit Dritten eine Anleihe aufgenommen hat, um Güter oder Dienste finanzieren zu können; und der Konsument widerruft den Kauf oder die Dienstleistungsvereinbarung innerhalb seiner Bedenkzeit.
- Wenn der Preis eines Produkts oder eines Dienstes völlig oder partiell durch einen Kredit gedeckt ist, kann die Kreditvereinbarung aufgelöst werden. Wenn der Konsument von seinem Recht, die Vereinbarung aufzulösen, Gebrauch macht.
- Einschränkungen oder Ausschließungen des Rechts auf Auflösung sind nur als Folge der spezifischen Natur eines Produkts oder eines Dienstes möglich. Diese Einschränkungen oder Ausschließungen müssen deutlich in Angebot erwähnt werden.
Lieferbedingungen
- Der Betrieb stellt dem Konsumenten seine Lieferbedingungen zur Verfügung.
- Jeder Betrieb soll eine Lieferfrist von maximal 30 Tagen beachten.
- Sollte aus irgendeinem Grunde die Lieferfrist nicht eingehalten werden, dient der Betrieb dies melden. Nach Rücksprache mit dem Konsumenten kann die Lieferfrist verlängert werden.
- Konsumenten können nach Überschreitung der Lieferfrist die Vereinbarung kostenlos auflösen.
Werbung
- Betriebe, die auf ihrer Homepage Anzeigen von Dritten setzen, werden gebeten, dies deutlich anzugeben, z.B. durch Zufügung der Kopfzeile "Anzeige". Man darf nicht den Eindruck erwecken, daß das Gütesiegel auch für die beworbenen Produkte oder Dienste gilt.
- Betriebe sind verpflichtet, gemäß den Deutschen Vorschriften zu Form und Inhalt von Werbung zu handeln.
Bestellungsprozedur
- Jeder Betrieb soll deutlich angeben, wie eine Vereinbarung für ein Produkt oder einen Dienst zustande kommt.
- Bei jeder Kaufbestätigung muß der Preis und die Produktbeschreibung angegeben sein.
Grenzüberschreitende Transaktionen
- Bei Transaktionen mit Konsumenten außerhalb Deutschlands soll deutlich angegeben werden, welches Landesrecht zutreffend ist. Betriebe dienen deutlich anzugeben, ob das Landesrecht des Betriebsstandortes oder das Landesrecht des Wohnsitzes des Konsumenten gilt. Bei der fehlenden Angabe des Ortes des anwendbaren Landesrechtes, ist das Recht des Landes, in dem der Konsument seinen Wohnsitz hat, zutreffend.
Klagebehandlung
- Bei einer Klage muß der Konsument schriftlich via Post, Fax oder E-Mail Meldung machen. Der Betrieb soll spätestens sieben Tage nach Empfang der Meldung darauf reagieren.
- Das Betrieb soll alles versuchen, um den Konflikt so schnell wie möglich aufzulösen. Der vorgesehene Termin sollte maximal vierzehn Tage betragen.
- Falls der Konsument und der Betrieb nicht zu einer passenden Lösung kommen können, ist es für den Konsumenten möglich, die Klage bei der Konfliktkommission von Pegasus Shopservice vorzulegen.
- Von dem Betreib wird erwartet daß das Urteil der Konfliktkommission respektiert und wahr gemacht wird. Aus juristisches Sicht ist Pegasus Shopservice nicht in der Lage, den Unternehmer zu etwas zu verpflichten.
Gebrauch von Pegasus Shopservice Logo
- Das Gütesiegel und Logo von Pegasus Shopservice darf nur verwendet werden, wenn der Betrieb positiv zertifiziert ist.
- Jedes Gütesiegel und Logo von Pegasus Shopservice ist mit einem Link, der zu der Homepage von Pegasus Shopservice führt, versehen.
- Das Gütesiegel von Pegasus Shopservice sollte auf die Startseite der Webseite gesetzt werden.
- Unrechtmäßiger Gebrauch des Logos und des Gütesiegels sollen gemeldet werden.
- Falls ein Unternehmen mehrere Geschäfte hat, werden diese separat geprüft.
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